Kostenübernahme

Eine Kostenübernahme für Betreuung wird in den meisten Fällen durch die Pflegekasse ermöglicht.
Um Leistungen aus der Pflegeversicherung zu erhalten, sollten Sie einen Antrag auf Pflegeleistungen bei Ihrer Pflegekasse stellen. Dabei können wir Sie sehr gerne unterstützen.

Entlastungsleistungen
Pflegebedürftige in häuslicher Pflege, sowie Pflegebedürftige des Pflegegrades 1 stehen neben dem Pflegegeld und der Pflegesachleistung auch ein Entlastungsbetrag in Höhe von bis zu 125,- € monatlich zu (insg. bis zu 1.500,- € pro Jahr).
Der Betrag dient zur Entlastung pflegender Angehöriger und vergleichbar Nahestehender Pflegende um unsere Leistungen in Anspruch zu nehmen.

Pflegesachleistungen
Wenn ein Pflegebedürftiger durch einen ambulanten Pflegedienst zu Hause gepflegt wird, können solche Pflegesachleistungen der Pflegekasse von ambulanten Pflege- und Betreuungsdiensten durch Pflegebedürftige in Anspruch genommen werden.

Das heißt monatlich bis zu:

689,- € bei Pflegegrad 2
1.298,- € bei Pflegegrad 3
1.612,- € bei Pflegegrad 4
1.995,- € bei Pflegegrad 5

Zur Unterstützung im Alltag können Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2 maximal 40 % der Pflegesachleistungen für die anerkannten Angebote in Anspruch nehmen, die nicht vom Pflegegeld abgezogen werden.

Verhinderungspflege
Die Verhinderungspflege ist für pflegende Angehörige oder vergleichbar Nahestehender Pflegende, eine gute Möglichkeit stundenweise Entlastung zu bekommen.
Wenn Sie als pflegende Angehörige oder vergleichbar Nahestehender Pflegende die Pflege vorübergehend nicht erbringen können oder mal eine Auszeit benötigen, beteiligt sich die Pflegeversicherung. Pflegebedürftige ab dem Pflegegrad 2 mit bis zu 1.612 € pro Kalenderjahr, haben Anspruch auf Verhinderungspflege.

Die Leistungen der Verhinderungspflege verfallen nach Ablauf eines Kalenderjahres und müssen neu beantragt werden.

Kurzzeitpflege
Bei Pflegegrad 2 bis 5 können Sie die Leistungen der Kurzzeitpflege mit der Verhinderungspflege kombinieren. Das heißt, zu den 1.612,- € können noch bis zu 806,- € aus der Kurzzeitpflege zusätzlich in Anspruch genommen werden. So kann das Budget der Verhinderungspflege auf insgesamt 2.418,- € aufgestockt werden.